Tipps und Trick zum Sparen bei der Kfz-Versicherung

Kfz-VersicherungBei Kfz-Versicherung kann man mit einigen Kniffen enorm sparen. Ganz entscheidend ist hierbei die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Aus ihr geht hervor, seit wann die Kfz-Versicherung für das versicherte Fahrzeug keinen Schadensersatz zahlen musste. Je länger der schadenfreie Zeitraum, desto niedriger der Beitrag. Für viele Fahrer gibt es einige Möglichkeiten, eine höhere SF-Klasse zu erhalten, als ihnen eigentlich zusteht.

Fahranfänger
Fahranfänger können bei den meisten Anbietern statt der SF-Klasse 0 die SF-Klasse ½ erhalten und dadurch erheblich sparen. Möglich ist dies, wenn ein Elternteil oder ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner bei der gleichen Gesellschaft versichert ist.

Zweitwagenregeln
Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug über den Ehe- oder Lebenspartner als Zweitwagen anzumelden und dadurch die SF-Klasse 2 zu erhalten. Hierbei muss der Partner mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben und mindestens die SF-Klasse 2 nutzen.
Auch wenn der Erstwagen des Versicherten mindestens die SF-Klasse 2 hat, kann er seinen Zweitwagen in die SF-Klasse 2 einstufen lassen.
Bedingung ist meist, dass der Erstwagen beim gleichen Anbieter versichert ist.

Rabattretter
Viele Kfz-Versicherungen enthalten einen Rabattretter. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass nach einem Unfall der Schadenfreiheitsrabatt fällt und die Beiträge somit steigen.

Rabattübertragung
Bei der Mehrzahl der Gesellschaften ist die Übertragung des SF-Rabatts von einem Vertrag auf einen anderen möglich. Erforderlich ist hierfür das schriftliche Einverständnis des bisherigen SF-Rabatt-Inhabers. Weitere Bedingung ist, dass die beiden Personen Verwandte ersten Grades oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner sind.

Wechseloptionen
Die Reglements zum SF-Rabatt unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Generell sind die Leistungen und Preise der Tarife sehr verschieden. Ein Wechsel kann sich daher sehr lohnen. In der Regel muss die Kündigung einer Kfz-Versicherung dem Anbieter am 30.11. vorliegen, wenn man ab 01.01. bei einer anderen Gesellschaft versichert sein möchte. Jederzeit möglich ist der Wechsel aber nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel und einem Schadensfall. Die Kündigung muss dann vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung beim Anbieter eingehen.

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